öffentliche Auslegung
Gemäß § 48 Abs. 1 Thüringer Wassergesetzes (ThürWG) ist der Zweckverband Wasser/Abwasser „Obere Saale“ zur Fortschreibung seines Abwasserbeseitigungskonzeptes (ABK) verpflichtet. Wesentlicher Inhalt der ABK-Fortschreibung 2020 sind erforderliche Maßnahmen zur Umsetzung der Vorgaben des novellierten ThürWG sowie der EU-Wasserrahmenrichtlinie bis zum Jahre 2030.
Das ABK ist planerische Grundlage für Förderverfahren zur Anschlussgraderhöhung an zentrale Kläranlagen sowie Bedingung für die Förderung des Ersatzneubaus von vollbiologischen Kleinkläranlagen. Zielstellung bei der Entwicklung des ABK war die Schaffung eines größtmöglichen Anschlussgrades an kommunale Abwasserbehandlungsanlagen nach den Prioritäten
- Schutz von Trinkwassergewinnungsgebieten
- Gewässerschutz (erforderliche Maßnahmen nach EU-WRRL)
- bestehende Sanierungsanordnungen
nach rechtlichen und wirtschaftlichen Grundsätzen.
Neben der Anschlussgraderhöhung durch den Neubau von Kläranlagen sowie des Anschlusses weiterer Grundstücke an vorhandene Kläranlagen ist und wird die Reinvestition in vorhandene abwassertechnische Anlagen (Kläranlagen, Pumpwerke, Sonderbauwerke) sowie Kanalertüchtigungsmaßnahmen zur Werterhaltung der abwassertechnischen Anlagen eine entscheidende Rolle in den nächsten Jahren spielen.
Die Ergebnisse der Fortschreibung des ABK 2020 sind nachfolgend zusammengefasst aufgeführt und können detailliert den Links am Seitenende entnommen werden:
Gebiete mit Anschluss an kommunale Kläranlagen innerhalb von 6 Jahren (2022-2027)
Gefell | Anschluss Schleizer Straße an KA Hirschberg |
Saalburg | Errichtung Kläranlage sowie Anschluss straßenzugweise bis 2027 |
Crispendorf | Anschlussgraderhöhung an Kläranlage Crispendorf |
Schleiz | Anschluss Kulmgasse an KA Schleiz |
Kirschkau | Errichtung Kläranlage sowie Anschluss unterer Ortsteil |
Tanna | Anschlussgraderhöhung OT Frankendorf an vorhandene Kläranlage |
Anschluss Neue Straße an KA Tanna/Frankendorf | |
Plothen | Errichtung Kläranlage sowie Anschluss unterer Ortsteil |
Möschlitz | Errichtung Kläranlage oder Überleitung zur KA Schleiz |
Gebiete mit Anschluss an kommunale Kläranlagen bis 2030 (2028-2030)
Oettersdorf | Volkmannsdorf |
Lössau | Errichtung Kläranlage sowie Anschluss straßenzugweise |
Gräfenwarth | Errichtung Kläranlage sowie Anschluss straßenzugweise |
Tanna | Anschlussgraderhöhung OT Frankendorf an vorhandene Kläranlage |
Plothen | Anschlussgraderhöhung an vorhandene Kläranlage |
Volkmannsdorf | Errichtung Kläranlage sowie Anschluss unterer Ortsteil |
Gebiete mit Anschluss an kommunale Kläranlagen nach 2030
Möschlitz | Restliche Ortslage |
Unterkoskau | Ortslage |
Moßbach | Ortslage |
Hirschberg | Brauhausgasse, große Kirchgasse |
Tanna | Marmorweg, Birkenweg |
Gefell | Reuther Straße, Willersdorfer Weg, Ehrlichweg, Mühlberg |
Schleiz | Paulusgasse, Timmichgasse, Gutsweg |
Langenbuch | Ortslage |
Eßbach | Ortslage |
Oberböhmsdorf | Mühlweg |
Lössau | Restliche Ortslage |
Dobareuth | Restliche Ortslage |
Oettersdorf | Löhmaer Weg, Pörmitzer Weg, Werner-Seelenbinder-Str., Wiesenstraße, Beundenweg, Schleizer Straße |
Gräfenwarth | Restliche Ortslage |
Ziegenrück | Ortslage |
Burgk | nördliche Ortslage |
Crispendorf | Restliche Ortslage |
Schilbach | Ortslage |
Zollgrün | Ortslage |
Dittersdorf | Ortslage |
Saalburg | Schleizer Straße, Bahnhofstraße, Am Sportplatz, Wetteraweg |
Pöritzsch | Ortslage |
Raila | Ortslage |
Görkwitz | Ortslage |
Gebiete mit dauerhaft dezentraler Abwasserbehandlung 1, 2
Blintendorf (2023) | Chursdorf (2028) | Dröswein (2026) |
Dörflas (2022) | Erkmannsdorf (2022) | Finkenmühle (2029) |
Frössen (2024) | Gebersreuth (2025) | Göritz (2024) |
Göschitz (2022) | Göttengrün (2022) | Haidefeld (2022) |
Isabellengrün (2026) | Juchhöh (2023) | Külmla (2029) |
Künsdorf (2025) | Langgrün (2025) | Linkenmühle (2029) |
Mielesdorf (2026) | Mödlareuth (2022) | Mönchgrün (2029) |
Neundorf (2028) | Oberkoskau (2026) | Pahnstangen (2029) |
Paska (2029) | Reinsdorf (2028) | Rothenacker (2026) |
Rödersdorf (2022) | Schöndorf (2029) | Seubtendorf (2027) |
Sorna (2028) | Sperrmauer (2028) | Spielmes (2027) |
Stelzen (2027) | Straßenreuth (2022) | Tausa (2028) |
Triemsdorf (2028) | Ullersreuth (2023) | Venzka (2023) |
Walsburg (2022) | Willersdorf (2027) | Wüstendittersdorf(2026) |
Das Investitionsvolumen zur Umsetzung dieses Konzeptes bis zum Jahr 2027 beträgt 17,3 Mio. € (inkl. Investitionsvolumen 2021). Dabei können ca. 1.675 Einwohner neu an zentrale Kläranlagen angeschlossen werden, sodass der Anschlussgrad an zentrale Kläranlagen bei 59,8 % im Jahr 2027 liegt. Die einwohnerspezifischen Investitionskosten liegen für die Maßnahmen im v. g. Zeitraum bei durchschnittlich 10.334 €.
Mit den Maßnahmen von 2028 bis 2030, für die ca. 7 Mio. € zu investieren sind, können 915 weitere Einwohner an zentrale Kläranlagen angeschlossen werden, sodass durch die Maßnahmen (2021 bis 2030) der Anschlussgrad an zentrale Kläranlagen von derzeit 50,9 % (Stand zum 31.12.2019) um weitere 11,6 % auf 62,5 % bis 2030 gesteigert werden kann.
Dafür sind Gesamt-Investitionskosten von 24.335.000 € (vgl. Anlage 2a) für den Zeitraum zwischen 2021 und 2030 notwendig. Das entspricht eine einwohnerspezifischen Investitionsrate von durchschnittlich 9.396 € bzw. entspricht 1%-Anschlussgraderhöhung an zentrale Kläranlagen einem Investitionsvolumen von ca. 2 Millionen Euro.
Durch die Maßnahmen mit Anschluss an kommunale Kläranlagen, welche nach 2030 bis zum Endausbau im Jahr 2050 realisiert werden, wird ein Anschlussgrad an zentrale Kläranlagen von 80,8 % erreicht.
Erläuterungsbericht zum ABK
- Erläuterungsbericht zum ABK
- Übersicht Gesamtkonzept
- Anlage 1
- Anlage 2a
- Anlage 2b
- Anlage 3
- Anlage 4
- Anlage 5