öffentliche Auslegung
Gemäß § 48 Abs. 1 Thüringer Wassergesetzes (ThürWG) ist der Zweckverband Wasser/Abwasser „Obere Saale“ zur Fortschreibung seines Abwasserbeseitigungskonzeptes (ABK) verpflichtet. Wesentlicher Inhalt der ABK-Fortschreibung 2020 sind erforderliche Maßnahmen zur Umsetzung der Vorgaben des novellierten ThürWG sowie der EU-Wasserrahmenrichtlinie bis zum Jahre 2030.
Das ABK ist planerische Grundlage für Förderverfahren zur Anschlussgraderhöhung an zentrale Kläranlagen sowie Bedingung für die Förderung des Ersatzneubaus von vollbiologischen Kleinkläranlagen. Zielstellung bei der Entwicklung des ABK war die Schaffung eines größtmöglichen Anschlussgrades an kommunale Abwasserbehandlungsanlagen nach den Prioritäten
- Schutz von Trinkwassergewinnungsgebieten
- Gewässerschutz (erforderliche Maßnahmen nach EU-WRRL)
- bestehende Sanierungsanordnungen
nach rechtlichen und wirtschaftlichen Grundsätzen.
Neben der Anschlussgraderhöhung durch den Neubau von Kläranlagen sowie des Anschlusses weiterer Grundstücke an vorhandene Kläranlagen ist und wird die Reinvestition in vorhandene abwassertechnische Anlagen (Kläranlagen, Pumpwerke, Sonderbauwerke) sowie Kanalertüchtigungsmaßnahmen zur Werterhaltung der abwassertechnischen Anlagen eine entscheidende Rolle in den nächsten Jahren spielen.
Die Ergebnisse der Fortschreibung des ABK 2020 sind nachfolgend zusammengefasst aufgeführt und können detailliert den Links am Seitenende entnommen werden: