Gebührenübersicht Abwasser (Stand 01.01.2025)

a) Grundgebühren:

Für Grundstücke, die ohne Vorklärung der Abwässer in einer Grundstückskläranlage in einen öffentlichen Kanal einleiten. (Volleinleiter)

WZ-Größe jährlich in €
bis Q3 4m³/h (Qn 2,5) 131,00
bis Q3 10m³/h (Qn 6) 327,50
bis Q3 16m³/h (Qn 10) 524,00
bis Q3 25m³/h (Qn 15) 818,75
bis Q3 63m³/h (Qn 40) 2.063,25
bis Q3 100m³/h (Qn 60) 3.275,00
bis Q3 130m³/h (Qn 80) 4.257,50
bis Q3 160m³/h (Qn 100) 5.240,00

b) Grundgebühren:

Für Grundstücke, die nach § 9 Absatz 2 der Entwässerungssatzung mit einer Grundstückskläranlage zu versehen sind und in einem öffentlichen Kanal einleiten (Teileinleiter)

WZ-Größe jährlich in €
bis Q3 4m³/h (Qn 2,5) 65,50
bis Q3 10m³/h (Qn 6) 163,75
bis Q3 16m³/h (Qn 10) 262,00
bis Q3 25m³/h (Qn 15) 409,38
bis Q3 63m³/h (Qn 40) 1.031,63
bis Q3 100m³/h (Qn 60) 1.637,50
bis Q3 130m³/h (Qn 80) 2.128,75
bis Q3 160m³/h (Qn 100) 2.620,00

c) Grundgebühren:

Für Grundstücke, die nicht in einen öffentlichen Kanal oder nach § 5 Absatz 1b GS-EWS einleiten, deren Abwasser jedoch zumindest teilweise in eine öffentliche Kläranlage entsorgt wird, berechnet sich die Grundgebühr nach dem auf dem Grundstück vorhandenem Nutzraum der Grundstückskläranlage (Faulraum- bzw. Sammelraum). Sie beträgt jährlich bei einem Nutzraum von

  jährlich in €
bis 9m³ 65,50
bis 18m³ 131,00
bis 36m³ 262,00
bis 72m³ 524,00

Bei Grundstücken, die sowohl nach b) und c) die öffentliche Entwässerungseinrichtung in Anspruch nehmen, wird die Grundgebühr als Summe der ich aus beiden Anschlusstatbeständen ergebenden Beträge berechnet.

Einleitungsgebühren:

 
Art der Abwasser-Einleitung Preis Brutto in €/m³
Volleinleiter öffentliche Kläranlage 3,98
Einleitung über KKA – öffentliche Kanal-Teilbiologie 2,12
Einleitung über KKA – öffentliche Kanal-Vollbiologie 0,95

Niederschlagswassergebühr

 
  Preis Brutto in €/m²
Einleitung von Grundstücken mit oder ohne Anschluss an eine zentrale Kläranlage (Volleinleiter / Teileinleiter) 0,27

Fäkalschlammentsorgungsgebühr

 
Beseitigungsgebühr Abwasser aus KKA 60,87 €/m³
Beseitigungsgebühr Abwasser aus abflusslosen Gruben 30,37 €/m³