Gebührenübersicht Abwasser

a) Grundgebühren:

Für Grundstücke, die ohne Vorklärung der Abwässer in einer Grundstückskläranlage in einen öffentlichen Kanal einleiten. (Volleinleiter)

WZ-Größe jährlich in €
bis Q3 4m³/h (Qn 2,5) 116,00
bis Q3 10m³/h (Qn 6) 278,40
bis Q3 16m³/h (Qn 10) 464,00
bis Q3 25m³/h (Qn 15) 696,00
bis Q3 63m³/h (Qn 40) 1.856,00
bis Q3 100m³/h (Qn 60) 2.784,00
bis Q3 130m³/h (Qn 80) 3.712,00
bis Q3 160m³/h (Qn 100) 4.640,00

b) Grundgebühren:

Für Grundstücke, die nach § 9 Absatz 2 der Entwässerungssatzung mit einer Grundstückskläranlage zu versehen sind und in einem öffentlichen Kanal einleiten (Teileinleiter)

WZ-Größe jährlich in €
bis Q3 4m³/h (Qn 2,5) 58,00
bis Q3 10m³/h (Qn 6) 139,20
bis Q3 16m³/h (Qn 10) 232,00
bis Q3 25m³/h (Qn 15) 348,00
bis Q3 63m³/h (Qn 40) 928,00
bis Q3 100m³/h (Qn 60) 1.392,00
bis Q3 130m³/h (Qn 80) 1.856,00
bis Q3 160m³/h (Qn 100) 2.320,00

c) Grundgebühren:

Für Grundstücke, die nicht in einen öffentlichen Kanal oder nach § 5 Absatz 1b GS-EWS einleiten, deren Abwasser jedoch zumindest teilweise in eine öffentliche Kläranlage entsorgt wird, berechnet sich die Grundgebühr nach dem auf dem Grundstück vorhandenem Nutzraum der Grundstückskläranlage (Faulraum- bzw. Sammelraum). Sie beträgt jährlich bei einem Nutzraum von

  jährlich in €
bis 9m³ 58,00
bis 18m³ 116,00
bis 36m³ 232,00
bis 72m³ 464,00

Bei Grundstücken, die sowohl nach b) und c) die öffentliche Entwässerungseinrichtung in Anspruch nehmen, wird die Grundgebühr als Summe der ich aus beiden Anschlusstatbeständen ergebenden Beträge berechnet.

Einleitungsgebühren:

 
Art der Abwasser-Einleitung Preis Brutto in €/m³
Volleinleiter öffentliche Kläranlage 3,67
Einleitung über KKA
– öffentliche Kanal-Teilbiologie
1,72
Einleitung über KKA
– öffentliche Kanal-Vollbiologie
0,66

Niederschlagswassergebühr

 
  Preis Brutto in €/m²
Einleitung von Grundstücken mit oder ohne Anschluss an eine zentrale Kläranlage (Volleinleiter / Teileinleiter) 0,25

Fäkalschlammentsorgungsgebühr (ab 30.11.2020)

 
Beseitigungsgebühr Abwasser aus KKA 40,50 €/m³
Beseitigungsgebühr Abwasser aus abflusslosen Gruben 26,00 €/m³