Erläuterung der Vorauszahlung

Gemäß der Satzung des Zweckverbandes Wasser/Abwasser “Obere Saale” (§ 7 der Gebührensatzung zur Wasserbenutzungssatzung und § 13 der Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung) wird auf die Gebührenschuld zum 15.04., 15.06., 15.08., 15.10. und 15.12. eine Vorauszahlung in Höhe eines Sechstels der Jahresabrechnung des Vorjahres fällig.

Die sich aus der Jahresverbrauchsabrechnung ergebende Nachzahlung stellt somit 1/6 der Jahresabrechnung dar. In der Regel beinhaltet die Jahresverbrauchsabrechnung immer eine Nachzahlung, da diese gleichzeitig den sechsten Abschlag darstellt.

  1. Jahresverbrauchsabrechnung 2021 in Höhe von 390,58 €
    Abrechnungszeitraum: 01.01.21 – 31.12.21
      Verbrauch m² Betrag € MwSt € Betrag €
    Wasser 6 141,82 9,93 151,75 *
    Niederschlagswasser 0 47,15 0,00 47,15
    Schmutzwasser 6 191,68 0,00 191,68 *
     
    Gesamt   380,65 9,93 390,58
     
  2. Gemäß Satzung: Aufteilung der 390,58 € auf 1/6 ≈ 65,00 €
    Vorauszahlungen 2022 Betrag €
    Wasser 23,36
    Niederschlagswasser 7,89
    Schmutzwasser 32,11
     
    Gesamtbetrag (inklusive 7% 1,64 € MwSt.) 65,00

    Fälligkeit:

    1. VZ 2. VZ 3. VZ 4. VZ 5. VZ
    15.04.22 15.06.22 15.08.22 15.10.22 15.12.22

5 x 65,00 € = 325,00 € zzgl. 1/6 aus der Jahresverbrauchsabrechnung 2022 in Höhe von 65,00 € Ergebnis: 390,00 €

* einschließlich Grundgebühr