In den Abwasserbeseitigungskonzepten (ABK) der Zweckverbände ist definiert, welche Orte an eine zentrale Kläranlage angeschlossen werden und welche ihr Abwasser dauerhaft über vollbiologische KKA entsorgen. Seit 2022 werden nun verstärkt Kunden in dauerhaft dezentral eingestuften Orten dazu aufgefordert, ihre KKA dem Stand der Technik anzupassen.
Für die Anpassung hat der Freistaat Thüringen ein Fördermittelprogramm aufgelegt.