Vollbiologische Kleinkläranlangen

In den Abwasserbeseitigungskonzepten (ABK) der Zweckverbände ist definiert, welche Orte an eine zentrale Kläranlage angeschlossen werden und welche ihr Abwasser dauerhaft über vollbiologische KKA entsorgen. Seit 2022 werden nun verstärkt Kunden in dauerhaft dezentral eingestuften Orten dazu aufgefordert, ihre KKA dem Stand der Technik anzupassen.

Für die Anpassung hat der Freistaat Thüringen ein Fördermittelprogramm aufgelegt. 

Übersicht

Übersichtsliste mit dem aktuellen Stand auf dem Gebiet des Zweckverbands

weiterführende Links

Kleinkläranlagenerlass

Erlass des Landes Thüringen über Kleinkläranlagen 2021

Thüringer Wassergesetz (ThürWG)

Vom 28. Mai 2019

Richtlinie zur Förderung von Kleinkläranlagen

Zu den Antragsunterlagen