Frist zur Sanierung der vollbiologischen Kleinkläranlagen nicht vergessen!

Das Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) ist mit dem Verbandsbeschluss im Juni 2021 in Kraft getreten. Das Ergebnis besagt,
dass zukünftig 81 Prozent aller Einwohner des Verbandsgebietes ihr Abwasser über eine zentrale Kläranlage (KA) entsorgen
müssen.

Die restlichen 19 Prozent werden ihr Abwasser in einer vollbiologischen Kleinkläranlage (KKA) behandeln. Auf Grundlage der Vorgaben des Thüringer Wassergesetzes soll dadurch die Abwasserentsorgung auf den Stand der Technik gebracht werden.


Im Jahreshaushalt 2022 wurde bereits mit den ersten Maßnahmen zum Anschluss an zentrale Kläranlagen begonnen. Dazu zählt der Baustart der KA Saalburg sowie die Erhöhung des Anschlussgrades an die KA Crispendorf beziehungsweise an die KA Hirschberg. Des Weiteren wurden die Einwohner von Göttengrün, Walsburg, Dörflas, Erkmannsdorf, Rödersdorf, Göschitz, Haidefeld, Mödlareuth, Straßenreuth, Venzka und Göritz zur Errichtung vollbiologischer KKA aufgefordert. Der Gesetzgeber fordert diese Maßnahme für Orte, die weniger als 200 Einwohner besitzen und bei denen keine wasserwirtschaftlichen Gründe vorliegen. Gleiches gilt für Siedlungsgebiete, bei denen die Errichtung einer KKA die wirtschaftlichere Lösung ist. In den oben genannten Orten und Ortsteilen haben insgesamt 120 Grundstückseigentümer bereits seit Juni 2021 den Bau einer vollbiologischen KKA beantragt. Die betreffenden Grundstücke erhalten nach der Aufforderung eine angemessene Frist zur Umsetzung.


Der ZWOS steht den betroffenen Einwohnern gern beratend zur Seite. Außerdem können Fördermittel vom Freistaat Thüringen über den Zweckverband beantragt werden. Die gültige Förderrichtlinie gilt aktuell bis zum 31.12.2023.
Der ZWOS hofft jedoch, dass die Richtlinie auch über dieses Datum hinaus verlängert wird. Gefördert wird entweder der Ersatzneubau oder die Nachrüstung einer bestehenden Anlage zur vollbiologischen KKA.

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