Die Empfängerprüfung ist eine neue EU-weite Regelung (verpflichtend ab Oktober 2025), die vor der Freigabe von SEPA-Überweisungen den Empfängernamen mit der IBAN abgleicht. Das System meldet Übereinstimmungen oder Abweichungen, um Fehlüberweisungen und Betrug zu verhindern.
Zur Vereinfachung von Überweisung und Vermeidung von fehlerhaften Überweisungen haben wir bei unseren Banken den Aliasnamen „ZWOS“ hinterlegt. Diesen geben Sie bitte als Zahlungsempfänger an.
Zahlungsempfänger: ZWOS
Auf diesem Weg sollte es keine Probleme mit den Überweisungen an den Zweckverband geben.




