Information zur Förderung von vollbiologischen Kleinkläranlagen

Die Richtlinie zur Förderung von Kleinkläranlagen im Freistaat Thüringen

des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz

vom 29. Juli 2024 tritt am 01.01.2024 in Kraft und ist bis zum 31.12.2026 gültig.

Damit fördert der Freistaat Thüringen über die Thüringer Aufbaubank den Ersatzneubau sowie die Nachrüstung auf vollbiologische Kleinkläranlagen entsprechend dem Stand der Technik.

Voraussetzung:

Die Kleinkläranlage wird auf einem Grundstück errichtet, das nach dem Abwasser­beseitigungs­konzept des Aufgabenträgers dauerhaft nicht an eine kommunale Abwasserbehandlungsanlage angeschlossen wird.

Nicht förderfähig ist die abwassertechnische Ersterschließung von Grundstücken sowie die abwassertechnische Erschließung von Kleingärten, Wochenend- und Bungalowsiedlungen o. ä.

Der Zuschuss beträgt:

  • für Ersatzneubau:                 3.000 EUR für bis zu 4 EW + 300 EUR je weiterem EW
  • für Nachrüstung:                    1.500 EUR für bis zu 4 EW + 150 EUR je weiterem EW

Antragstellung und Beratung:

Der Förderantrag ist über den Zweckverband Wasser/Abwasser „Obere Saale“ zu stellen. Die Formulare einschließlich der dazugehörigen Anlagen erhalten Sie vor Ort oder über die Homepage unseres Verbandes unter https://zwa-oberesaale.de/abwasser/vollbiologische-kleinklaeranlangen/ und direkt unter www.aufbaubank.de

Hier können Sie auch die aktuelle Richtlinie einsehen.

Hinweis: Bei direkter Einleitung des Abwassers aus einer Kleinkläranlage in ein Gewässer oder Versickerung muss

der Bauherr über eine wasserrechtliche Erlaubnis verfügen bzw. diese beim Landratsamt Saale-Orla-Kreis beantragen.

Wichtig! Mit dem Vorhaben darf erst nach Bestätigung der Förderung durch die Aufbaubank begonnen werden. Als Vorhabensbeginn gilt der Zeitpunkt der Auftragsvergabe.

Förderfähig sind folgende Orte:

Blintendorf, Chursdorf, Dröswein, Dörflas, Erkmannsdorf, Frössen, Gebersreuth, Göritz, Göschitz, Göttengrün , Haidefeld, Juchhöh, Külmla, Künsdorf, Langgrün, Mielesdorf, Mödlareuth, Mönchgrün, Neundorf, Oberkoskau, Pahnstangen, Paska, Reinsdorf, Rödersdorf, Rothenacker, Schöndorf, Seubtendorf, Sorna, Sparnberg, Spielmes, Stelzen, Straßenreuth, Tausa, Triemsdorf, Ullersreuth, Venzka, Walsburg, Willersdorf, Wüstendittersdorf, und die außerhalb geschlossener Bebauung liegenden Wohnpunkte mit geplanter oder vorhandener zentraler Kläranlage.

Die Grundstückseigentümer der o. g. Orte sind verpflichtet, Kleinkläranlagen zur Behandlung häuslichen Abwassers nach dem Stand der Technik zu errichten. Ziel ist es, die Gewässer zu schützen und durch die Umsetzung des § 57 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) den Anteil der dem Stand der Technik entsprechenden Kleinkläranlagen zu erhöhen und somit die Abwasserreinigung zu verbessern. Bitte nutzen Sie die Möglichkeit der Förderung, wir beraten Sie gern.

Zweckverbandes Wasser/ Abwasser „Obere Saale“

An der Sommerbank 6, 07907 Schleiz

Telefon: 03663/48760    

E-Mail: sekretariat@zwa-oberesaale.de

Beratungen im Zweckverband bitte nach vorheriger Terminabsprache

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